Statuten

  • Die Statuten des Krampusvereines Kappl wurden bei der Gründungssitzung beschlossen und traten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  • Im Verein werden nur Personen aufgenommen, die mindestens 18 Jahre oder älter sind. Wenn sie bereits vorher eine Holzmaske besitzen, dürfen sie beim Krampuslauf mitlaufen. Der Krampusverein Kappl übernimmt keine Haftung.
  • Jeder der in den Verein aufgenommen wird muss selber eine Holzmaske und ein Krampusfell besitzen. Derjenige, der nur gelegentilich bei einem Umzug mitläuft wird nicht in den Verein aufgenommen.
  • Der gesamte Ausschuss wird alle drei Jahre neu gewählt. Fällt eine Person innerhalb dieser drei Jahre aus, kann jederzeit für diese Postition ein neues Ausschussmitglied gewählt werden.